Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2127/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,67
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2127/00 (https://dejure.org/2002,67)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.11.2002 - 7 A 2127/00 (https://dejure.org/2002,67)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. November 2002 - 7 A 2127/00 (https://dejure.org/2002,67)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,67) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • nomos.de PDF, S. 54

    Immissionen einer Windenergieanlage als schädliche Umwelteinwirkungen

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Lärmimmissionen von Windenergieanlagen -

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 3 Nr. 3; ; BImSchG § 3 Abs. 1; ; BImSchG § 3 Abs. 2; ; BImSchG § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zumutbarkeit v. Lärmimmissionen einer Windernergieanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Wieviel Lärm ist Nachbarn von Windenergieanlagen zuzumuten?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rotorenlärm außerhalb der Stadt ist hinzunehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Lärmimmissionen einer Windenergieanlage als schädliche Umwelteinwirkungen; Anwendbarkeit der TA Lärm; Einhaltung des Nachtwerts; Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung einer Windenergieanlage

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Windenergie-Anlagen: Lärm muss auch im Außenbereich hingenommen werden

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Windräder dürfen mehr Lärm machen als die Nachbarn // Anwohner klagten vergeblich gegen den Bau einer Windenergieanlage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie laut darf eine Windenergieanlage sein? (IBR 2003, 449)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 756
  • BauR 2003, 517
  • ZfBR 2003, 275
  • ZUR 2003, 240
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (275)Neu Zitiert selbst (27)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1999 - 10 B 1283/99

    Ausgestaltung des bauordnungsrechtlichen Nachbarschutzes gegen eine für die

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2127/00
    vgl.: OVG NRW, Beschluss vom 3. September 1999 - 10 B 1283/99 - NVwZ 1999, 1360.

    vgl. hierzu u.a.: OVG NRW, Beschlüsse vom 9. September 1998 - 7 B 1591/98, vom 3. September 1999 - 10 B 1283/99 - NVwZ 1999, 1360 und vom 26. April 2002 - 10 B 43/02 - GewArch 2002, 382; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Dezember 1998 - 1 M 4727/98 - BRS 60 Nr. 196 und Urteil vom 21. Juli 1999 - 1 L 5203/96 - BRS 62 Nr. 110; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschlüsse vom 8. März 1999 - 3 M 85/98 - BRS 62 Nr. 109 und vom 21. Februar 2002 - 3 X 90/01 - NordÖR 2002, 390; BayVGH, Urteil vom 24. Juni 2002 - 26 CS 02.809 - JURIS-Dokumentation.

    Ebenso: OVG NRW, Beschlüsse vom 9. September 1998 - 7 B 1591/98, vom 3. September 1999 - 10 B 1283/99 - NVwZ 1999, 1360 und vom 26. April 2002 - 10 B 43/02 - GewArch 2002, 382; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Dezember 1998 - 1 M 4727/98 - BRS 60 Nr. 196 und Urteil vom 21. Juli 1999 - 1 L 5203/96 - BRS 62 Nr. 110; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschlüsse vom 8. März 1999 - 3 M 85/98 - BRS 62 Nr. 109 und vom 21. Februar 2002 - 3 X 90/01 - NordÖR 2002, 390; BayVGH, Urteil vom 24. Juni 2002 - 26 CS 02.809 - JURIS-Dokumentation.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1998 - 7 B 1591/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erteilung einer Baugenehmigung für eine

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2127/00
    In seinen Beschlüssen vom 9. September 1998 (7 B 1560/98 bezüglich der Antragstellerin K. und 7 B 1591/98 bezüglich der Antragstellerin I. ) ist der Senat unter Berücksichtigung der vorliegenden Unterlagen (u.a. Gutachten N. ) insbesondere davon ausgegangen, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit werde der Anlagenbetrieb nicht zu unzumutbaren Lärmbelästigungen führen.

    vgl. hierzu u.a.: OVG NRW, Beschlüsse vom 9. September 1998 - 7 B 1591/98, vom 3. September 1999 - 10 B 1283/99 - NVwZ 1999, 1360 und vom 26. April 2002 - 10 B 43/02 - GewArch 2002, 382; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Dezember 1998 - 1 M 4727/98 - BRS 60 Nr. 196 und Urteil vom 21. Juli 1999 - 1 L 5203/96 - BRS 62 Nr. 110; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschlüsse vom 8. März 1999 - 3 M 85/98 - BRS 62 Nr. 109 und vom 21. Februar 2002 - 3 X 90/01 - NordÖR 2002, 390; BayVGH, Urteil vom 24. Juni 2002 - 26 CS 02.809 - JURIS-Dokumentation.

    Ebenso: OVG NRW, Beschlüsse vom 9. September 1998 - 7 B 1591/98, vom 3. September 1999 - 10 B 1283/99 - NVwZ 1999, 1360 und vom 26. April 2002 - 10 B 43/02 - GewArch 2002, 382; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Dezember 1998 - 1 M 4727/98 - BRS 60 Nr. 196 und Urteil vom 21. Juli 1999 - 1 L 5203/96 - BRS 62 Nr. 110; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschlüsse vom 8. März 1999 - 3 M 85/98 - BRS 62 Nr. 109 und vom 21. Februar 2002 - 3 X 90/01 - NordÖR 2002, 390; BayVGH, Urteil vom 24. Juni 2002 - 26 CS 02.809 - JURIS-Dokumentation.

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Schutz des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2127/00
    - zur Qualifizierung bestimmter Grundstücksbereiche als Außenwohnbereiche und deren Schutzwürdigkeit vgl. etwa: BVerwG, Urteile 15. März 2000 - 11 A 33.97 - NVwZ 2001, 78 und vom 6. Juni 2002 - 4 A 44.00 - DVBl 2002, 1494 m.w.N. - Beurteilungspegel bis zu 60 dB (A) auftreten können, die eine relativ ungestörte Kommunikation nicht mehr uneingeschränkt zulassen.

    vgl.: BVerwG, Urteil vom 15. März 2000 - 11 A 33.97 - NVwZ 2001, 78.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - 8 A 1161/18

    Nachbarklage gegen Ruf des Muezzins in Oer-Erkenschwick erfolglos

    Abweichendes gilt bei absehbaren Problemen, die Einhaltung des Zielwertes durch eine Nachmessung zu überprüfen, vgl. zu Windenergieanlagen OVG NRW, Urteil vom 18. November 2002 - 7 A 2127/00 -, juris Rn. 75, oder wenn die bei der Nutzung der genehmigten Anlage entstehenden Immissionen bei regelmäßigem Betrieb die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu überschreiten drohen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2140/00

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer

    Hier steht das Wohnhaus der Kläger I. und I. , die sich in den Parallelverfahren 7 A 2127/00 und 7 A 2139/00 gleichfalls gegen die Baugenehmigung für die Windenergieanlage der Beigeladenen wenden.

    Während des Berufungsverfahrens wurden auf Veranlassung des Staatlichen Umweltamts I. , an das sich verschiedene Kläger beschwerdeführend gewandt hatten, durch das LUA verschiedene Geräuschmessungen der strittigen Windenergieanlage durchgeführt, die in Berichten vom 31. Januar 2002 (LUA-Bericht Teil 1; Beiakte Heft 10 zu 7 A 2127/00) und 30. Juli 2002 (LUA-Bericht Teil 2; Beiakte Heft 11 zu 7 A 2127/00) wiedergegeben sind.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der im Verfahren 7 A 2127/00 vorgelegten Bauakten und sonstigen Unterlagen ergänzend Bezug genommen.

    Hinsichtlich der von den Klägern in den Parallelverfahren 7 A 2127/00 und 7 A 2139/00 vorgetragenen Blitzeinschläge kann dahinstehen, ob Überspannungserscheinungen im Strom- bzw. Telefonnetz, die als Folge von Blitzeinschlägen in eine Windenergieanlage auftreten und zu Schäden führen, überhaupt in den bauordnungs- bzw. bauplanungsrechtlich relevanten Verantwortungsbereich des Betreibers der Windenergieanlage fallen oder dem jeweiligen Netzbetreiber zuzuweisen sind.

    Fehl geht auch der Einwand der Kläger in den Verfahren 7 A 2127/00 und 7 A 2139/00, aus der von ihnen auszugsweise vorgelegten Studie "Entwicklung einer Messtechnik zur physiologischen Bewertung von Lärmeinwirkungen unter Berücksichtigung der psychoakustischen Eigenschaften des Menschlichen Gehörs" aus dem Jahr 1997 (Beiakte Heft 8 zu 7 A 2127/00) folge, dass in die Zumutbarkeitsbewertung auch psychoakustische und kognitive Aspekte einfließen müssten.

    Die seitens der Kläger in der Verfahren 7 A 2127/00 und 7 A 2139/00 vorgelegte Studie "Schallabstrahlung von Windkraftanlagen in orographisch komplexem Gelände" der Hochschule Mittweida (FH) vom Dezember 1998 (Beiakte Heft 9 zu 7 A 2127/00) gibt keinen Anlass, von der Anwendung dieses Verfahrens abzuweichen.

    Dies hat z.B. die Klägerin I. in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat selbst betont und entspricht auch den Darlegungen in den seitens der Kläger I. und I. vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen verschiedener Personen, die die Geräusche der Anlage wahrgenommen haben (Beiakte Heft 12 zu 7 A 2127/00).

    So wird die Dauer des von Herrn Dubiel in seiner Äußerung vom 4. November 2002 (Beiakte Heft 12 zu 7 A 2127/00) umschriebenen Heultons, der bei böigem Wind "ohne große Stärken" auftrat, ausdrücklich als "nicht allzu lang" bezeichnet.

    Hinsichtlich des "sirenenartigen" Tons, der nach den Ausführungen im angefochtenen Urteil bei der Ortsbesichtigung durch den Berichterstatter des Verwaltungsgerichts auch in O. noch vernehmbar war, wird selbst in den seitens der Kläger I. vorgelegten Unterlagen (Beiakte Heft 12 zu 7 A 2127/00) ausgeführt, er sei "seltener geworden".

    So schätzt die im Baugenehmigungsverfahren vom Ehemann der Beigeladenen vorgelegte Schattenwurfanalyse der PLENUM GmbH vom 24. März 1997 (Bl. 71 ff der Beiakte Heft 1 zu 7 A 2127/00) die theoretisch möglichen Einwirkzeiten an den am Westrand von O. gelegenen Wohnhäusern, zu denen auch das des Klägers gehört, auf 16 bzw. 19, 5 Stunden pro Jahr und leitet hieraus real zu erwartende Einwirkzeiten von 4 bzw. 5 Stunden pro Jahr ab.

    Niemand vom 27. August 1998 (in Beiakte Heft 3 zu 7 A 2127/00).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2141/00

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer

    Hier steht das Wohnhaus der Kläger I. und I. , die sich in den Parallelverfahren 7 A 2127/00 und 7 A 2139/00 gleichfalls gegen die Baugenehmigung für die Windenergieanlage der Beigeladenen wenden.

    Während des Berufungsverfahrens wurden auf Veranlassung des Staatlichen Umweltamts I. , an das sich verschiedene Kläger beschwerdeführend gewandt hatten, durch das LUA verschiedene Geräuschmessungen der strittigen Windenergieanlage durchgeführt, die in Berichten vom 31. Januar 2002 (LUA-Bericht Teil 1; Beiakte Heft 10 zu 7 A 2127/00) und 30. Juli 2002 (LUA-Bericht Teil 2; Beiakte Heft 11 zu 7 A 2127/00) wiedergegeben sind.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der im Verfahren 7 A 2127/00 vorgelegten Bauakten und sonstigen Unterlagen ergänzend Bezug genommen.

    Hinsichtlich der von den Klägern in den Parallelverfahren 7 A 2127/00 und 7 A 2139/00 vorgetragenen Blitzeinschläge kann dahinstehen, ob Überspannungserscheinungen im Strom- bzw. Telefonnetz, die als Folge von Blitzeinschlägen in eine Windenergieanlage auftreten und zu Schäden führen, überhaupt in den bauordnungs- bzw. bauplanungsrechtlich relevanten Verantwortungsbereich des Betreibers der Windenergieanlage fallen oder dem jeweiligen Netzbetreiber zuzuweisen sind.

    Fehl geht auch der Einwand der Kläger in den Verfahren 7 A 2127/00 und 7 A 2139/00, aus der von ihnen auszugsweise vorgelegten Studie "Entwicklung einer Messtechnik zur physiologischen Bewertung von Lärmeinwirkungen unter Berücksichtigung der psychoakustischen Eigenschaften des Menschlichen Gehörs" aus dem Jahr 1997 (Beiakte Heft 8 zu 7 A 2127/00) folge, dass in die Zumutbarkeitsbewertung auch psychoakustische und kognitive Aspekte einfließen müssten.

    Die seitens der Kläger in der Verfahren 7 A 2127/00 und 7 A 2139/00 vorgelegte Studie "Schallabstrahlung von Windkraftanlagen in orographisch komplexem Gelände" der Hochschule Mittweida (FH) vom Dezember 1998 (Beiakte Heft 9 zu 7 A 2127/00) gibt keinen Anlass, von der Anwendung dieses Verfahrens abzuweichen.

    Dies hat z.B. die Klägerin I. in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat selbst betont und entspricht auch den Darlegungen in den seitens der Kläger I. und I. vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen verschiedener Personen, die die Geräusche der Anlage wahrgenommen haben (Beiakte Heft 12 zu 7 A 2127/00).

    So wird die Dauer des von Herrn Dubiel in seiner Äußerung vom 4. November 2002 (Beiakte Heft 12 zu 7 A 2127/00) umschriebenen Heultons, der bei böigem Wind "ohne große Stärken" auftrat, ausdrücklich als "nicht allzu lang" bezeichnet.

    Hinsichtlich des "sirenenartigen" Tons, der nach den Ausführungen im angefochtenen Urteil bei der Ortsbesichtigung durch den Berichterstatter des Verwaltungsgerichts auch in O. noch vernehmbar war, wird selbst in den seitens der Kläger I. vorgelegten Unterlagen (Beiakte Heft 12 zu 7 A 2127/00) ausgeführt, er sei "seltener geworden".

    So schätzt die im Baugenehmigungsverfahren vom Ehemann der Beigeladenen vorgelegte Schattenwurfanalyse der PLENUM GmbH vom 24. März 1997 (Bl. 71 ff der Beiakte Heft 1 zu 7 A 2127/00) die theoretisch möglichen Einwirkzeiten an den am Westrand von O. gelegenen Wohnhäusern, zu denen auch das der Kläger gehört, auf 16 bzw. 19, 5 Stunden pro Jahr und leitet hieraus real zu erwartende Einwirkzeiten von 4 bzw. 5 Stunden pro Jahr ab.

    Niemand vom 27. August 1998 (in Beiakte Heft 3 zu 7 A 2127/00).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht